Träger:
Die Regierung berät und führt einzelne – nachfolgend aufgeführte – Angelegenheiten der EU selbständig aus. Daneben setzt sie als staatliche Mittelbehörde für mehrere Fachressorts einen Schwerpunkt ihrer Aufgabe darauf, die Verknüpfung mit staatlichen Förderprogrammen herzustellen, die Verantwortungsbereiche der verschiedenen staatlichen Fachressorts zu bündeln und Kontakte zu Fachstellen zu vermitteln.
Nach Art
Keine besonderen Schwerpunkte
Beratung der Projektträger und Abwicklung von Förderverfahren auf folgenden Gebieten:
· Umwelt und Naturschutz
· Landes- und regionalplanung